Wir freuen uns über Ihr Interesse an md projekt- und claimmanagement.
Unsere besondere Kernkompetenz liegt im Management von Claims aus Bau- und Anlagenbauverträgen. Wir arbeiten sowohl für die Auftraggeber- als auch für die Auftragnehmerseite.
Den Anlass für unseren Einsatz in Ihrem Auftrag geben beispielsweise
- gestörte Bauabläufe,
- gestörte Planungsabläufe,
- fehlerhafte Vergaben,
- freie Kündigungen oder auch
- Nachträge mit geänderten und zusätzlichen Leistungen.
Wesentlich sind stets der überzeugende Vortrag und der rechtssichere Beweis, bevor es in die Verhandlung oder in den Rechtsstreit geht. Umgekehrt dürfen Sie von uns auch die Prüfung von Claims, äußerstenfalls auch deren Abwehr erwarten.
Natürlich bildet außer dem Rechtsanspruch eine geeignete Änderungs- und Störungsdokumentation die Grundlage für die Beweisführung jedes Claims oder auch für dessen Abwehr. Wir leiten Ihre Mitarbeiter gerne in einer mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung konform gehenden Dokumentation an.
Aufkommenden Konflikten weichen wir nicht aus. Stets wird der gute Ton gepflegt. Nach Möglichkeit arbeiten wir auf eine außergerichtliche Einigung hin.
Notfalls begleiten wir Sie mit unserer Expertise auch im Zivil- oder Schiedsgerichtsprozess. Richter nehmen unsere Gutachten regelmäßig als für die Auseinandersetzung geeigneten Vortrag.
Wir stellen uns gerne an Ihre Seite.
Ihr
Dr. Matthias Drittler

— Einen Teil meines Wissens habe ich im Handbuch „Nachträge und Nachtragsprüfung“ niedergelegt. Das Buch ist gedruckt beim Werner Verlag erschienen und auf der Seite www.ibr-online.de wird es laufend weiter ausgebaut. Ich bin ständiger Mitarbeiter bei den Fachzeitschriften Baurecht (BauR) und Immobilien- & Baurecht (IBR).
Die Vergütung für Gutachten und die Leistungen zur Störungs- dokumentation ist nach der heute weit überwiegenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung Teil eines berechtigten Claims; näher IBR-Blog.