Claimmanagement Drittler – Expertise für erfolgreiches Vertrags- und Nachtragsmanagement

leidenschaftlich . verhandlungsstark . wissenschaftlich

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

bei der Abwicklung ihres Bauvertrages treten Mehrkosten auf, deren Ursachen Sie in Bauablaufstörungen (gestörter Bauablauf) oder Änderungen des vereinbarten BauSoll erkennen? Möchten Sie Änderungen der Termine, Bauabläufe und Kosten durch angemessenes und wohlbegründetes Claimmanagement (Vertrags– und Nachtragsmanagement) in den Griff bekommen, Ihnen fehlen aber die passenden personellen Ressourcen? Oder sind Sie mit einem Claim eines Nachunternehmers konfrontiert und wollen diesem mit fairem Anti-Claimmanagement begegnen?

Suchen Sie die herausragende externe Expertise für rechtssichere, nachhaltige und konfliktarme Lösungen?

Wir sind für Sie da.

Nachforderungsmanagement / Vertrags- und Nachtragsmanagement

Ansprüche aus gestörtem Bauablauf / Bauzeitclaim, gerichtet etwa auf Entschädigung aus § 642 BGB, und vielen anderen Claims wie bspw. aus

  • Leistungsänderungen (Änderung des BauSoll),
  • Zuschlagsverzögerung,
  • Mengenabweichungen oder
  • freier Kündigung

helfe ich mit meinem kleinen und feinen Team zu klären und durchzusetzen (Claimmanagement) bzw. Nachträge zu prüfen und Unberechtigtes abzuwehren (Nachtragsprüfung, Anti-Claimmanagement).
Wir sind langjährig erfahren im Vertrags- und Nachtragsmanagement, verstehen uns insbesondere auf baubegleitendes Claimmanagement wie auch die Anleitung zur Beweissicherung.

Ich begleite Sie persönlich bis zur – möglichst außergerichtlichen – Konfliktlösung.

Womit wir uns besonders auskennen

  • Störungen im Bauablauf, Bauzeitansprüche (Entschädigung aus § 642 BGB; Schadensersatz aus § 6 Abs. 6 VOB/B, § 280 BGB; Behinderung und Bauzeitverlängerung; Verzugsschaden)
  • Nachweise von Kausalitäten konkret und bauablaufbezogen
  • Sachnachträge (Vergütung bei Änderung BauSoll, freie Kündigung, Vergabeverzögerung etc.), insbesondere auch unter der gesetzlichen Vorgabe mit tatsächlich erforderlichen Kosten

Profi mit Leidenschaft

Mit Leidenschaft tauche ich in die Tiefen von baurechtlich-baubetrieblichen Zusammenhängen hinab und mit rechtssicheren baubetrieblichen Lösungen wieder auf. Es reizt mich, gute Antworten auf schwierige Fragen zu finden. Davon können Sie profitieren, etwa wenn es mir gelingt, in den Schranken des § 642 BGB verbreitete Irrsichten darauf aufzudecken.

Kunden sagen über unsere Arbeit

… erleben wir gern die gründliche Art, mit der Sie an die ja meist komplexen Sachverhalts- und Rechtsfragen herangehen. … beeindruckt uns der Fleiß, mit dem Sie die Fälle bearbeiten. … im Erarbeiteten sehr viel Sachkunde steckt, die in gut verständlicher Sprache vermittelt wird. Wir schätzen diese Art, geht es für uns doch in der Regel um sehr viel Geld, wobei die Durchsetzung von Forderungen die Geschäftsverbindung zum Auftraggeber möglichst nicht beschädigen soll.

Ihr
Dipl.-Ing. Dr. Matthias Drittler
…, mit rechtssicheren und baubetrieblich fundierten Lösungen

Ihr Ansprechpartner:
Dr. Matthias Drittler
Sachverständiger für Bauzeitansprüche,
Baupreisermittlung und Abrechnung bei Infrastruktur-, Ingenieurbau-, Wasserbau- und Hochbauprojekten, trockenen und technischen Ausbaugewerken, Großanlagen-Projekten

Tel: 05149 18 99 13
E-Mail:info@mdrittler.de

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Das Werk gehört in jede Baurechts-Bibliothek, um alles Wichtige zu den baurechtlichen ‚Königsdisziplinen‘ wie Nachträge und Ansprüche aus gestörten Bauabläufen dem Grunde und der Höhe nach verständlich und für den praktischen Anwendungsfall aufbereitet nachlesen zu können. […] Es werden durchweg hilfreiche und praxisrelevante Hilfestellungen aufgezeigt, wobei es dem Autor gelingt, Kernaussagen knapp und verständlich zu erfassen und einzuordnen. — Kues/Lerbs zur 4. Auflage, NZBau 2023, 513

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Wissenschaft aktuell

„Das Scheitern der Soll-Strich-Methode“, BauR 2024, 1443

„Ambivalenz in § 650c Abs. 1, 2 BGB, oder: Vom beabsichtigten Fesseln und dann doch Entfesseln der Gewinn- bzw. Verlustgröße des alten Preises – ein Beitrag zur anstehenden Evaluation“, BauR 2023, 1871 (November-Ausgabe)

In Nachträge und Nachtragsprüfung“, in der 4. Auflage 2023, stelle ich mich den Herausforderungen aus Vergütungsanpassungen durch das neue gesetzliche Bauvertragsrecht sowie aus den Umbrüchen der Rechtsprechung im Vergütungs- und im Entschädigungsrecht. Im Ergebnis werden Lösungen zur baubetrieblichen Umsetzung angeboten. Und mit dem Konzept Bauzeitnachtrag 2.0 zeige ich:
Es geht doch!
Die Nachweise im gestörten Bauablauf können – auch beim Schadensersatz – gerichtsfest konkret im tatsächlichen Bauablauf geführt werden.

Drittlers Sicht
Blog bei ibr-online.de

Unter anderen:

Himmelschreiende Ungerechtigkeit bei Anwendung des § 642 BGB,
Eintrag vom 10.06.2024

Entschädigungsrechtsprechung des BGH lässt Rechtsanwender keine Ruhe,
Eintrag vom 28.08.2023

Die Schranken des § 642 BGB und (fast) kein Ende an verbreiteten Irrsichten darauf,
Eintrag vom 02.05.2023

„Konkret bauablaufbezogen“: BGH hat Leitplanken längst gesetzt,
oder: Mit dem Konzept Bauzeitnachtrag 2.0 kann der Schadensersatz eine Renaissance erleben,
Eintrag vom 26.10.2022

Es wäre zu schön gewesen …,
Eintrag vom 19.09.2022

BGH klärt brenende Frage trotz Gelegenheit nicht,
Eintrag vom 28.06.2022

J‘ appelle …,
Eintrag vom 02.08.2021

AGK-Unterdeckung, ein teilweise unverstandenes, jedenfalls überreiztes Thema,
Beitrag vom 24.01.2021

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