Im Rahmen des so genannten Jamburg-Abkommens hatte die damalige DDR im Auftrage der russischen Regierung Erdgas-Piplines mit Pumpstationen, Straßen, Fertigteilwerke und Wohnsiedlungen westlich des Ural errichtet.
Nach dem „Fall der Mauer“ übernahm die Bundesregierung die Rechte und Pflichten aus dem Jamburg-Abkommen, die im Wesentlichen noch die Abrechnung der bereits erbrachten Leistungen betraf.
Der Bauablauf war gestört mit der Folge einer Bauzeitverlängerung.
Unsere Leistungen für Generalunternehmer
- Abrechnung nach Preisverordnungen Nr. 1/72 (BaupreisVO) und Nr. 30/53
- Strukturierung des betrieblichen Rechnungswesens
- Nachweisführung von Selbstkostenpreisen
- Führung der Verhandlungsführungen mit Preisprüfern
Projektvolumen: ca. 100 Mio. €