Pipelines und Infrastrukturmaßnahmen, Russland

Im Rahmen des so genannten Jamburg-Abkommens hatte die damalige DDR im Auftrage der russischen Regierung Erdgas-Piplines mit Pumpstationen, Straßen, Fertigteilwerke und Wohnsiedlungen westlich des Ural errichtet.

Nach dem „Fall der Mauer“ übernahm die Bundesregierung die Rechte und Pflichten aus dem Jamburg-Abkommen, die im Wesentlichen noch die Abrechnung der bereits erbrachten Leistungen betraf.

Der Bauablauf war gestört mit der Folge einer Bauzeitverlängerung.

Unsere Leistungen für Generalunternehmer

  • Abrechnung nach Preisverordnungen Nr. 1/72 (BaupreisVO) und Nr. 30/53
    • Strukturierung des betrieblichen Rechnungswesens
    • Nachweisführung von Selbstkostenpreisen
    • Führung der Verhandlungsführungen mit Preisprüfern

Projektvolumen: ca. 100 Mio. €