Schrägseilbrücken im Zuge der A 30 bei Bad Oeynhausen

Bei Bad Oeynhausen wurde die Lücke im Zuge der A 30 geschlossen. Die Maßnahme umfasste neben dem Streckenbau ein Tunnelbauwerk und zwei Brückenbauwerke über die Werre, die Brücken BW 4 und BW 29.

Die zwei Brückenbauwerke sind als Schrägseilbrücken in Stahlverbundbauweise ausgebildet. Sie wurden sowohl im Bereich der Hauptfundamente als auch der Hilfsunterstützungen flach auf den anstehenden Sanden und Kiesen gegründet. Die Pfeiler und Fundamente sind in Stahlbeton ausgeführt. Der Überbau besteht bei beiden Bauwerken aus einem Stahlverbundtragwerk aus Stahlhohlkastenlängsträgern mit aufbetonierter Stahlbetonfahrbahnplatte. Im Flussbereich werden die Lasten aufgrund begrenzter Anordnungsmöglichkeit der Pfeiler über Schrägseile in Stahlpylone abgetragen, die in Stahlbetonpfeiler eingebunden sind. Zwischenbauzustände erforderten Hilfsabspannungen und Hilfsfundamente, die wieder rückgebaut worden sind.

Anlass und Gegenstand unseres Einsatzes

Während des Baus der Brücken soll es nach Angabe der Auftragnehmerin (ARGE) zu verschiedenen Störungen der vorgesehenen Bauabläufe gekommen sein. Die ARGE war der Auffassung, dass diese Störungen und die Folgen daraus im Risikobereich ihrer Auftraggeberin (Bauherrin) zu verantworten seien. Zur Abgeltung ihrer vorgeblichen monetären Ansprüche unterbreitete die ARGE ihr Vertragsergänzungsangebot Mehrkosten Bauzeit (kurz: Nachtrag). Diesem Angebot war ein Sachverständigengutachten unterlegt zum Nachweis vorgeblicher Ansprüche auf Fristverlängerung und auf zusätzliche Vergütung bzw. auf Entschädigung.

Das Nachtragsangebot auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu gestörten Bauabläufen zu prüfen, war unsere Aufgabe, ferner, die Bauherrin in der Auseinandersetzung des Nachtrags fachlich zu begleiten.

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