Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen ließ in 2015/2016 den Hochwasserschutz (HWS) der Flutmulde für die Stadt Döbeln ausbauen. Im Wesentlichen wurden dazu senkrechte Hochwasserschutzwände als überschnittene Bohrpfahlwände errichtet und mit Schalen aus Stahlbeton verkleidet. Das Gewässerbett der Flutmulde wurde aufgeweitet und befestigt.
Die Maßnahme ist im öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschrieben worden. Die Binde- und Zuschlagsfrist wurde bei vorbehaltloser Zustimmung des Bieters mehrfach so verlängert, dass die Ausführungsfristen, wie sie in der Ausschreibung vorgesehen waren, bei Erteilung des Zuschlags obsolet waren. Im Ergebnis eines dahinter stehenden Vergabeüberprüfungsverfahrens erhielt die obsiegende Baufirma einen Einheitspreisvertrag bei Vereinbarung der VOB/B (Ausgabe 2012).
Die Bauabwicklung soll nach Angaben der Auftragnehmerin vielfach behindert worden sein. Unter Vorlage eines Gutachtens eines Baubetriebswissenschaftlers trug die Auftragnehmerin eine Vielzahl von Störungen sowohl aus dem Risikobereich der Bauherrin als auch aus dem eigenen Risikobereich vor, daraus vorgeblich entstandene Produktivitätsverluste und eine Bauzeitverlängerung. Zuvor hatte sie vorgebliche Ansprüche auf Bauzeitverschiebung und Bauzeitverlängerung aus Zuschlagsverzögerung sowie vorgeblich daraus resultierende Preiserhöhungen von ihrem Sachverständigen darlegen lassen.
Unsere Leistungen für die Bauherrin
Prüfung der in zwei Gutachten vorgetragenen Sachverhalte, ihren Rechtsgrundlagen und Risikoeinordnungen sowie ihren Folgen in zeitlicher und monetärer Hinsicht:
- Zuschlagsverzögerung
- Weil im Gutachten der Auftragnehmerin zur den Anspruch begründenden Kausalität nichts vorgetragen war, haben wir die Grundlage an Stelle der Auftragnehmerin gelegt.
- Bauzeitliche Wirkungen der Zuschlagsverzögerung geprüft bzw. festgestellt.
- Monetäre Folgen der Zuschlagsverzögerung geprüft bzw. festgestellt.
- Gestörter Bauablauf
- Vortrag zu jedem einzelnen Behinderungssachverhalt grundlegend geprüft im Sinne der den Anspruch begründenden Kausalitäten. Dazu Frage: Ob und aus welchem Rechtsgrund gibt es überhaupt Ansprüche der Auftragnehmerin. Ferner: Sind ggf. die Voraussetzungen der betreffenden Rechtsgrundlage erfüllt?
- Vortrag zu den Anspruch ausfüllenden Kausalitäten geprüft, Kausalitäten, unter denen im Wesentlichen die bauzeitlichen Wirkungen der jeweiligen Behinderung in den Blick genommen wurden.
- Monetäre Folgen der einzelnen Behinderungssachverhalte geprüft bzw. festgestellt.
Projektwert: ca. 10 Mio. €