Lückenschluss im Zuge der A 23 bei Itzehoe

Bei Itzehoe ist die Lücke in der Autobahn Hamburg/Heide (A 23) in drei Bauabschnitten geschlossen worden. Im 3. Bauabschnitt wurde die vordem dreistreifige Bundesstraße B 5 zur vierstreifigen Autobahn ausgebaut. Im öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschrieben, ist die Zuschlagsfrist einmal verlängert worden. Die im Ergebnis eines hinter der Verlängerung der Zuschlagsfrist stehenden Vergabeüberprüfungsverfahrens obsiegende Arbeitsgemeinschaft (ARGE) schloss mit der Bauherrin einen Einheitspreisvertrag bei Vereinbarung der VOB/B, Ausgabe 2012.

Während der Bauabwicklung ist der Bauentwurf unstreitig mehrfach geändert worden. Diese Änderungen fassten die Vertragspartner auch als Behinderungen im Bauablauf auf und verständigten sich über neue Ausführungsfristen. Uneins waren sich die Vertragspartner in der Frage, ob die Ausführungsfristen der Ausschreibung in der Folge der Zuschlagsverzögerung obsolet und neu zu vereinbaren waren. Bei Vereinbarung neuer Ausführungsfristen hätte die ARGE u. U. einen Anspruch auf  Anpassung des Preises.

Unsere Leistungen für die Bauherrin

Die ARGE unterbreitete mehrere Nachtragsangebote zum Nachweis der monetären Folgen aus „Änderungen des Bauentwurfs sowie verspäteter Vergabe“. Dem lag eine gutachterliche Stellungnahme eines Baubetriebswissenschaftlers zugrunde. Dieses galt es im Auftrage des Landesbetriebes zu prüfen und die Prüfergebnisse im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung zu verteidigen.

Ortsumgehung Itzehoe

Projektvolumen: ca. 12 Mio. €