Ersatzneubau Strombrückenzug, Magdeburg

Im Stadtgebiet Magdeburgs sichert die in den 60er Jahren errichtete vierspurige „Neue Strombrücke“ mit einem separaten Gleiskörper der Straßenbahn und die zweispurige Zollbrücke die Verbindung der westlich und östlich der Elbe gelegenen Stadtteile für den Fußgänger-, Rad- und öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und den motorigen Individualverkehr (MIV). Dieser Brückenzug wird den heutigen Verkehrsbelastungen nicht mehr gerecht. An seine Stelle tritt der „Ersatzneubau Strombrückenzug„.

Der Zuschlag an die ARGE verzögerte sich durch Vergabeüberprüfung. In der Folge verzögerte sich der Baustart um nahezu zwei Jahre. Die ARGE begehrte bei ihrem Auftraggeber einen Nachtrag „Zuschlagsverzögerung“. Dieser N 01 zeigt in wesentlichen Teilen die Mehrkosten aus seit dem Zeitpunkt, in dem der Zuschlag ursprünglich vorgesehen war, eingetretenen Kapazitätsverknappungen aus starkem Anziehen der Baukonjunktur und den Teuerungen beim Einkauf von Nachunternehmerleistungen und von Material. Der Anspruch der ARGE ist durch eine Reihe von BGH-Entscheidungen begründet, unter anderen grund- und wegweisend BGH „Zuschlagsverzögerung I, Tunnel Rudower Höhe“ vom 11.05.2009 (VII ZR 11/08, BauR 2009, 1131) und BGH „Zuschlagsverzögerung II, Autobahnlos bei N“ vom 10.09.2009 (VII ZR 152/08, BauR 2010, 264).

Unsere Leistungen für die ARGE

Beratung und Anleitung:

  • Begründung des Nachtrags
  • Darlegung der bauzeitlichen Folgen aus Zuschlagsverzögerung
  • Nachweis der Mehrkosten konform der BGH-Rechtsprechung, mithin aus einem Vergleich der (hypothetisch) tatsächlichen und der tatsächlichen Kosten ohne und mit dem die Ursache für den Nachtrag gebenden Ereignis „Zuschlagsverzögerung

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Projektvolumen: ca. 190 Mio. €