Neubau einer Brücke über die Lahn i.Z. der ICE-Neubaustrecke „Rhein – Main“, 538 m lange zweigleisige Eisenbahnüberführung in einer Höhe von maximal 50 m über Grund. Alle Pfeiler auf Tiefgründung mit Pfahlkopffundamenten und Bohrpfählen von 1,5 m Durchmesser. Die Pfahllängen betragen zwischen 5,5 m und 22 m. In Brückenmitte wird der Überbau von einem Stahlbetonbogen mit 116 m Spannweite abgetragen.
Ein Nachunternehmer (NU) legte dem Generalunternehmer (GU) einen Nachtrag vor, mit dem er sein Mehrkosteninteresse für, wie er meinte, geänderte Bodenverhältnisse einschließlich der bauzeitlichen Wirkungen geltend machte. Der NU stellte die Arbeiten ein, um seinem Nachtrag Nachdruck zu verleihen. Das Antreffen anderer Bodenverhältnisse konnte er jedoch nicht nachweisen. Der „Nachtragskrieg“ nahm seinen Lauf.
Unsere Leistungen für Generalunternehmer
- Vertragsanalyse
- Gegengutachten zur Forderungsabwehr in Zusammenarbeit mit Büro für Geotechnik
- Baubegleitende Dokumentation der Behinderungswirkungen im Baubetrieb des GU
- Nachweis des Behinderungsschadens beim GU als Folge unberechtigter Leistungsverweigerung durch den NU
- Bauablaufmanagement, SOLL-IST-Vergleiche mit regelmäßigen Abweichungsanalysen
- Verhandlungsbegleitung
Projektvolumen: ca. 13 Mio. €