Der Auftrag ist vom Auftraggeber frei gekündigt worden (§ 8 Nr. 1 VOB/B, § 649 BGB) mit der Folge eines Vergütungsanspruches beim Auftragnehmer.
Unsere Leistungen für Auftragnehmer
- Gutachterliche Feststellung der Vergütung unter Anrechnung des Ersparten und des so genannten anderweitigen Erwerbes
- Baubetriebliche Verhandlungsbegleitung
Projektvolumen: ca. 6 Mio. €