Im Zeitraum August 2003 bis Dezember 2005 wurde der Elbe-Havel-Kanal unmittelbar westlich der Doppelschleuse Hohenwarthe im Bauabschnitt 1.1 ausgebaut, ferner der Außenhafen „Schleuse Niegripp“. Während der Abwicklung der Baumaßnahme stellten sich Behinderungen ein, durch welche sich die Bauzeit nach BauSoll von rund 12 Monaten um ca. 16,5 Monate bis Mitte Dezember 2005 verlängerte.
Im Wesentlichen wirkten folgende Sachverhalte:
- Mehrmengen an kontaminiertem Baggergut in signifikanter Größenordnung; dadurch Verzögerung der betreffenden Aktivitäten (primär) und in der weiteren, sekundären Folge Behinderung durch begrenzte Annahmekapazität bei den Entsorgern
- Ungewöhnliches Niedrigwasser der Elbe behinderte Massentransporte zum Entsorgungsunternehmen Stork in Magdeburg
Unsere Leistungen für Generalunternehmer
Die 17-monatige Bauzeitverlängerung ist die Folge der Behinderungsereignisse. Es galt nachzuweisen, für welches Zeitmaß der Bauzeitverlängerung die Behinderungsereignisse ursächlich waren. Wir hatten die Kausalketten darzulegen (zu „knüpfen“), so dass der Prüfer des vorgelegten Nachtrags ein am Ende einer Kette befindliches Kostenelement („Kettenglied“) auf das im Ausgangspunkt ursächliche Behinderungsereignis zurückführen konnte. Ferner:
- Vertragsanalyse
- Nachweis, dass und in welchem Maß Behinderungsereignisse kausal für Minderungen der Produktivität waren
- Monetäre Bewertung aller als Folge von Behinderungen aus dem Risikobereich des Auftraggebers nachgewiesenen Mehraufwendungen
- Verhandlungsbegleitung
Projektvolumen: ca. 17 Mio. €