Im Jahr 2008 ließ der Landesbetrieb Straßen-Brücken-Gewässer der Freien und Hansestadt Hamburg in der historischen Bausubstanz der St. Pauli Landungsbrücken den Hochwasserschutz auf +7,60 m NN bauen.
Im öffentlichen Vergabeverfahren verzögerte sich die Erteilung des Zuschlags, dies in einer Zeit, in der bereits eine Reihe von Oberlandesgerichten (teilweise unterschiedlich) Grundlagen für Rechtsfolgen in dieser neuen Rechtsmaterie entschieden hatten, aber noch nicht der Bundesgerichtshofs. Nach Baustart wurden der Planungs- und auch der Bauablauf vielfach behindert. Generalunternehmer und Landesbetrieb konfrontierten sich gegenseitig mit Behinderungsursachen aus dem Risikobereich des jeweils anderen.
Unsere Leistungen für den Generalunternehmer
Gutachterliche Aufarbeitung der Ansprüche aus Verzögerung der Vergabeentscheidung sowie aus gestörtem Bauablauf, darin:
- Zuschlagsverzögerung
- Anspruchsbegründung
- Erfassung der baubetrieblichen Folgen der Zuschlagsverzögerung und ihre monetäre Bewertung; u.a. Leerlauf von Arbeitsressourcen (Gerät, Personal) während der Auftragsverzögerung; Nachweis erforderte eine projektübergreifende Beschäftigungsfeststellung unter Beachtung von tatsächlichen und möglichen „anderweitigen Erwerben“/Einsätzen
- Gestörter Bauablauf
- Baubegleitende Störungsdokumentation
- Auskömmlichkeit des Vertragsterminplans belegen
- Baubetriebliche Folgen aus Behinderungen im Planungs- und Bauablauf, in Teilen auch bei der Arbeitsproduktivität, bauablaufbezogen und konkret darlegen
- Monetäre Bewertung der behinderungsverursachten Mehraufwendungen
Vergabewert: ca. 22 Mio. €