Vertrags- und Nachtragsmanagement (auch Nachforderungsmanagement, Claimmanagement oder Claim Management) ist nach DIN 69905 die
„Überwachung und Beurteilung von Abweichungen bzw. Änderungen und deren wirtschaftlichen Folgen zwecks Ermittlung und Durchsetzung von Ansprüchen.“
Das Nachforderungsmanagement gehört im Projektgeschäft sowohl zum Instrumentarium des Auftraggebers als auch des Auftragnehmers. Dabei ist es das Ziel, die beim Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Ereignisse im Projektverlauf in ihren kommerziellen Folgen (möglichst einvernehmlich) zu klären.
Ich erstatte keine Gefälligkeitsgutachten. Dafür dürfen Sie von mir die sach- und rechtssichere Aufarbeitung ihrer Ansprüche erwarten (Auftragnehmerseite, Claimmanagement), die Prüfung von Claims (Auftraggeberseite, Anti-Claimmanagement) oder – im Gerichtsauftrag – die an der Sache und an der im Beweisbeschluss (hoffentlich) vorgegebenen Rechtsgrundlage orientierte Feststellung (Gerichtsgutachten). Unsere Arbeitsergebnisse sind regelmäßig verhandlungs- bzw. gerichtsfest. Am Beginn unserer Arbeit prüfe ich gegen eine Pauschalvergütung die Änderungsdokumentation (Beweissicherung) ihrer Baustelle auf deren Eignung.
Die Verfolgung von Vertragsänderungen und die Durchsetzung der Claims des Auftragnehmers sind häufig von zentraler Bedeutung für dessen wirtschaftlichem Projekterfolg. Den wirtschaftlichen Projekterfolg, das heißt das Budget im Griff zu halten, und der Schutz vor unbegründeten und überzogenen Forderungen, ist auf der anderen Vertragsseite, der Auftraggeberseite ein ebenso legitimes Interesse (Anti-Claims).
In dieses Spannungsfeld gehen wir mit unseren Leistungen für die eine oder für die andere Vertragsseite hinein.