Beweissicherung

Die Qualität der Änderungsdokumentation entscheidet über die Erfolgsaussichten eines Claims.

Die Dokumentation von Änderungen lässt regelmäßig Wünsche offen! Lassen Sie mich lieber frühzeitig an ihre Seite kommen. Denn natürlich bildet außer dem Rechtsanspruch eine geeignete Änderungs- und Störungsdokumentation die Grundlage für die Beweisführung jedes Claims – oder auch für dessen Abwehr (Auftraggeberseite, Anti-Claimmanagement). Ihre Mitarbeiter leite ich gerne in einer mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung konform gehenden Änderungsdokumentation an.

Aus der Sicht des Auftragnehmers

Änderungen, die wir meinen, betreffen grundsätzlich Inhalte der Leistung und Umstände der Leistung. So zeigt sich der Baugrund anders als die Auswertung der Aufschlüsse, der Auftraggeber möchte eine Leistung anders oder zusätzlich ausgeführt haben (hierunter fällt i.d.R. nicht die bloße Konkretisierung von global Beschriebenem), ordnet besondere Leistungen an oder kommt seinen Mitwirkungspflichten oder Obliegenheiten nicht rechtzeitig nach. Bei allem können sich Aufwendungen, Produktivitäten und die Abläufe ändern, kurz: Behinderungen im Bauablauf entstehen.

Für die Nachweisführung der Ansprüche bedarf es der Dokumentation nicht nur der Änderungen an sich, sondern auch ihrer Folgen. In keinem Fall genügen Behinderungsanzeigen und Bautagesberichte, wie es häufig gemeint wird. Aus unseren Erfahrungen heraus bei Nachweis und Durchsetzung von Änderungsansprüchen haben wir spezifizierte Anforderungen an die Änderungsdokumentation entwickelt, die, werden sie fachkundig befolgt, die Durchsetzungschancen eines Claims wesentlich steigern.

Aus der Sicht des Auftraggebers

Anspruchsteller kann natürlich auch der Auftraggeber sein, so z.B. bei Erleichterungen auf der Leistungsseite oder in den Fällen, in denen der Auftragnehmer im Leistungsverzug ist. Dann wird der Auftraggeber ein Interesse an Änderungsdokumentation haben … oder einfach, um sich vorsorglich vor unberechtigten Forderungen des Auftragnehmers zu schützen.